Züchter im ADRK e.V. kann nur werden, wer ein Züchterseminar mit anschließender Sachkundeprüfung erfolgreich absolviert hat.

Eine angemeldete und vom ADRK e.V. abgenommene Zuchtstätte muss nachgewiesen werden. Die Zuchtstätte muss im oder am Haus des Züchters liegen, eine größere Entfernung ist nicht gestattet. Diese wird bei den zwei Wurfabnahmen in der ersten und achten Lebenswoche der Welpen durch einen Zuchtwart erneut überprüft, ebenso das Muttertier.

Der Hund

Mindestalterder Zuchtpartner ist 20 Monate(Hündin)bzw. 24 Monate(Rüde).Beide müssen eine Begleithundeprüfung und eine bestandene
Zuchttauglichkeitsprüfung mit umfangreicher Wesensüberprüfung
nachweisen. Die Hüft- und Ellenbogengelenke müssen radiologisch untersucht sein, die Auswertung erfolgt durch einen vom ADRK anerkannten Gutachter. Die Elterntiere dürfen keine zuchtausschließenden oder erbbedenklichen Fehler gegenüber dem Standard aufweisen. Es muss ein Belegerlaubnisschein des ADRK e.V. vorliegen, der gegebenenfalls zum Schutz der Mutterhündin verweigert wird.

Die Welpen

Der Zustand der Welpen und ihre Entwicklung sowie der Zustand der Zuchtstätte wird anlässlich zweier Wurfabnahmen durch einen ADRK Zuchtwart überprüft.In der achten Lebenswoche werden die Welpen nach erfolgter Schutzimpfung durch den Zuchtwart an der linken Halsseite gechipft. Anschließend wird auch eine DNA Probe des Hundes entnommen. Hund und Ahnentafel sind eine lebenslange Einheit.

Zucht-Daten

Der ADRK erstellt Zuchtbücher und führt das Programm Dogbase anhand derer Zuchterfolge und Fehler veröffentlicht und allen Mitgliedern zugängig gemacht werden.

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BG-Schwarzwaldpforte
Wengenweg 21
71159 Mötzingen

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