Züchter im ADRK e.V. kann nur werden, wer ein Züchterseminar mit anschließender Sachkundeprüfung erfolgreich absolviert hat.
Eine angemeldete und vom ADRK e.V. abgenommene Zuchtstätte muss nachgewiesen werden. Die Zuchtstätte muss im oder am Haus des Züchters liegen, eine größere Entfernung ist nicht gestattet. Diese wird
bei den zwei Wurfabnahmen in der ersten und achten Lebenswoche der Welpen durch einen Zuchtwart erneut überprüft, ebenso das Muttertier.
Der Hund
Mindestalterder Zuchtpartner ist 20 Monate(Hündin)bzw. 24 Monate(Rüde).Beide müssen eine Begleithundeprüfung und eine bestandene
Zuchttauglichkeitsprüfung mit umfangreicher Wesensüberprüfung
nachweisen. Die Hüft- und Ellenbogengelenke müssen radiologisch untersucht sein, die Auswertung erfolgt durch einen vom ADRK anerkannten Gutachter. Die Elterntiere dürfen keine zuchtausschließenden
oder erbbedenklichen Fehler gegenüber dem Standard aufweisen. Es muss ein Belegerlaubnisschein des ADRK e.V. vorliegen, der gegebenenfalls zum Schutz der Mutterhündin verweigert wird.
Die Welpen
Der Zustand der Welpen und ihre Entwicklung sowie der Zustand der Zuchtstätte wird anlässlich zweier Wurfabnahmen durch einen ADRK Zuchtwart überprüft.In der achten Lebenswoche werden die Welpen nach
erfolgter Schutzimpfung durch den Zuchtwart an der linken Halsseite gechipft. Anschließend wird auch eine DNA Probe des Hundes entnommen. Hund und Ahnentafel sind eine lebenslange Einheit.
Zucht-Daten
Der ADRK erstellt Zuchtbücher und führt das Programm Dogbase anhand derer Zuchterfolge und Fehler veröffentlicht und allen Mitgliedern zugängig gemacht werden.